Die Gründerinnenszene erhält Aufschwung durch neue Förderrichtlinie EXIST-Women

Mit der neuen Förderrichtlinie EXIST-Women, die am 7. Juli 2023 veröffentlicht wurde, schafft das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die Möglichkeit für gründungsinteressierte und gründungsaffine Frauen an ihren Hochschulen, sich mit den Themen rund um Gründung und Selbstständigkeit im Beruf zu beschäftigen.

Eines der Ziele der Start-up Strategie der Bundesregierung ist die Stärkung von Gründerinnen und Diversität im Ökosystem. Es gibt zwar eine bereits steigende Tendenz der Gründerinnenquote in den letzten Jahren – ersichtlich in der EXIST-Förderstatistik. Aber eines steht fest: Das Potenzial an innovativen und ambitionierten Gründerinnen ist groß. Die Start-up Szene ist, was die Geschlechterverteilung in den Gründungsteams angeht, immer noch männlich geprägt – auch bei Investor*innen ist es ähnlich (was Business Angels Deutschland e. V. (BAND) mit der Awareness-Kampagne „Women Angels Mission ’25“ für mehr Diversität im Angel Ökosystem tut, erfahren Sie hier).

Die neue Förderrichtlinie EXIST-Women soll die Gründerinnenquote heben und das Potenzial weiblicher Gründerinnen weiter ausschöpfen.

Wer wird angesprochen?

  • Absolventinnen, Wissenschaftlerinnen, Studentinnen sowie Frauen mit Berufsabschluss und Bezug zur Hochschule sollen mit der EXIST Women Förderrichtlinie motiviert werden, zu gründen.

Was beinhaltet die Förderrichtlinie?

  • Veranstaltungs-, Beratungs- und Betreuungsangebote sowie einen finanziellen Zuschuss für angehende Gründerinnen

Wer ist antragsberechtigt?

  • Hochschulen und Forschungseinrichtungen, deren Gründungsnetzwerk Beratungsangebote für Gründerinnen etabliert hat oder deren Aufbau plant und optional Stipendiatinnenverträge mit Gründerinnen abschließen möchte

Antragsfrist

  • Die Anträge müssen bis zum 30. September 2023 eingereicht werden.

Mehr Informationen rund um EXIST Women finden Sie hier.