ZukunftsfinanzierungsG vom Bundeskabinett beschlossen

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Zukunftsfinanzierungsgesetzes, der u.a. die Möglichkeiten der Mitarbeiterbeteiligung verbessern soll, beschlossen und damit auf den parlamentarischen Weg gebracht. Als Änderungen gegenüber dem Referentenentwurf sind aus Business Angels Sicht insbesondere zu erwähnen:

Die steuerlichen Freibetragsregelungen des INVEST Zuschusses werden an die neue Richtlinie vom 06.02.2023 mit Wirkung für das Steuerjahr 2023 angepasst. Demnach beträgt die Steuerfreiheit für den Erwerbszuschuss nun 25 % statt 20 % der Anschaffungskosten, während der Steuerfreibetrag für den Exitzuschuss nun auf 25 %, statt vorher 80 % der Anschaffungskosten begrenzt ist. 

Bei der Mitarbeiterbeteiligung sind mit einer sehr wichtigen Ausnahme die Ansätze des Referentenentwurfs erhalten geblieben. Nicht übernommen wurde die Möglichkeit einer Pauschalbesteuerung von 25 % anstelle der anhand der individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmale nachzuholenden Besteuerung. Da dies einer der wichtigsten Beiträge zu Klarheit und Transparenz bei der Besteuerung der Mitarbeiterbeteiligung gewesen wäre, ist dies sehr zu bedauern.

Die gemeinsame Pressemitteilung des Bundesministeriums der Finanzen und des Bundesministeriums der Justiz finden Sie hier: Bundesfinanzministerium – Zukunftsfinanzierungsgesetz im Kabinett: Wichtiger Impuls für neues Wachstum